Gebühren

Jeder Anwalt muss in Deutschland nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) nach festgesetzten Gebührensätzen abrechnen. Diese Gebührensätze sind abhängig vom jeweiligen Streitwert.

Keinesfalls darf er diese Gebühren unterbieten oder gar kostenlosen Rechtsrat erteilen.

 

Die Kosten für die erste Beratung eines Verbrauchers betragen hiernach zwischen 10 € und höchstens 190 € netto. Hinzu kommen eine Auslagenpauschale und die Umsatzsteuer. Auch im Anschluss an die Erstberatung bleiben meine Gebühren für Sie transparent. Gerne teile ich Ihnen die entstehenden Kosten in einem kostenlosen Vorgespräch unter detaillierter und nachvollziehbarer Darlegung der Gebührensätze mit.

 

Rufen Sie mich einfach an.